Honorar und grundsätzliche Fragen der WissenschaftlichkeitMeine Therapie- und Diagnoseverfahren werden naturheilkundlich angewandt. In der Regel sind sie universitäts- und schulmedizinisch aber umstritten und in ihrer Wirkung und Aussagekraft nicht wissenschaftlich bewiesen.
Das Honorar richtet sich nach dem therapeutischen Aufwand und liegt in der Regel zwischen 40 und 100 Euro. Honorargrundlage ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker von 1985.
Das GebüH kann hier eingesehen werden:
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
Gesetzliche Krankenkassen erstatten keine Heilpraktikerleistungen.
Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte erhalten eine Rechnung nach den Ziffern des Gebührenverzeichnisses. Bitte bedenken Sie, daß eine private Versicherung und die Beihilfestellen nicht immer alle oder Teile der Leistungen eines Heilpraktikers ersetzen. Es kann ein Rechnungs-Eigenanteil bei Ihnen verbleiben. Ihre Zahlungsverpflichtung mir gegenüber nach erbrachter Leistung bleibt hiervon unberührt. |